Zweirädrige Kleinkrafträder (Dreirädrige Krafträder sowie Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h
Eingeschlossene Klassen: Mofa
Mindestalter: 16 Jahre / Ausnahme 15 Jahre
A1
Krafträder bis 125 ccm bis 11 kW, wenn 0,1 kW/KG nicht übersteigt; Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Eingeschlossen: Mofa, AM
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder, auch mit Beiwagen über 50 ccm oder über 45km/h, wenn Leistung bis 35 kW und 0,2 kW/KG
Eingeschlossene Klassen: Mofa, AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kw.
Eingeschlossen: Mofa, AM , A1, A2
Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre bei Vorbesitz A)
Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse oder wenn Anhänger über 0,75 t zulässige Gesamtmasse Auto + Anhänger nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Eingeschlossen: Mofa, AM, L
Mindestalter: 18 Jahre (BF 17 Jahre)
B 197
wie Klasse B aber
Vorteil: Prüfung auf Automatik Fahrzeug und trotzdem Schalter und Automatik fahren dürfen
Nachteil: bei späteren Erwerb der Klasse BE, C oder D klassen erfolgt ein Automatikeintrag sofern die Prüfung nicht auf einem Schaltgetriebe erfolgt
B 196
Leichtkrafträder der Klasse A1
Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre Klasse B
Mindestalter: 25 Jahre
Vorteil: Keine Prüfung beim Tüv
Nachteil: nur im Inland
Fahrzeug mit Anhänger aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässige Gesamtmasse (Zug nicht über 4,25t zulässige Gesamtmasse)
Mindestalter: 18 Jahre (BF 17 Jahre)
Voraussetzung: B
BE
Fahrzeug und Anhänger aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässiges Gesamtgewicht, maximal zulässige Gesamtmasse Auto + Anhänger 7,5 t
Eingeschlossene Klasse: B96
Mindestalter: 18 Jahre (BF 17 Jahre)
Voraussetzung: B
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h auch mit Anhängern bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h mit Anhänger
Eingeschlossene Klasse: Mofa
Mindestalter: 16 Jahre
T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bis 18 Jahre 40 km/h) auch mit Anhängern, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h mit Anhänger
Eingeschlossene Klassen: Mofa, AM
Mindestalter: 16 Jahre
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) und Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: B
C1E
LKW und Anhänger aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässige Gesamtmasse, Zugfahrzeug + Anhänger maximal 12 t zulässige Gesamtmasse
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E (wenn D1 vorhanden)
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: C1
C
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) und Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse
Eingeschlossene Klasse: C1
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei BKF)
Voraussetzung: B
CE
Kraftwagen / Sattelzüge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) und Anhänger
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei BKF)
Voraussetzung: C
Omnibusse bis 16 Sitzplätze (außer Fahrersitz) und Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: B
D1E
Omnibusse und Anhänger aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässige Gesamtmasse, Zugfahrzeug + Anhänger maximal 12 t zulässige Gesamtmasse
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E (wenn C1 vorhanden)
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: D1
D
Omnibusse über 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) und Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse
Eingeschlossene Klasse: D1
Mindestalter: 24 Jahre (21 Jahre bei BKF)
Voraussetzung: B
DE
Omnibus über 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) und Anhänger
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E, C1E (wenn C1 vorhanden)
Mindestalter: 24 Jahre (21 Jahre bei BKF)
Voraussetzung: D